Strafbares Handspiel: Nur noch zwei Kriterien
Es gebe nun zwei Kriterien, in denen ein Handspiel eines Verteidigers strafbar sei. Erstens: wenn ein Spieler mit einer absichtlichen Bewegung die Hand oder den Arm zum Ball führt. Oder zweitens: wenn der Spieler durch seine Körperhaltung die Intention verfolgt, den Ball aufzuhalten. „Der Unparteiische muss beurteilen: Was ist die Absicht des Spielers? Entstammt die Körperhaltung aus einem natürlichen Bewegungsablauf? Oder will der Spieler den Ball mit dem Arm aufhalten, indem er seine Abwehrfläche vergrößert? Oder nimmt er zumindest das Risiko in Kauf, dass er den Ball an den ausgetreckten Arm bekommt?“
Konkrete Beschreibungen wie die „Abstützhand“ oder das „Anschießen durch einen Mitspieler“ seien aus dem Regeltext gestrichen worden und würden nun summiert unter dem Begriff der „Intention bei der Bewegung“. „Diese Frage zu bewerten, legt man nun wieder mehr in das Ermessen des Schiedsrichters“, sagt Lutz Wagner.
„Die ‚T-Shirt Linie‘ hat es im Regelwerk nie gegeben“
Klargestellt wird zur neuen Saison im Übrigen auch, mit welchem Bereich des Arms überhaupt ein absichtliches Handspiel begangen werden kann. „In der vergangenen Saison wurde oft über die ‚T-Shirt-Linie‘ gesprochen – die hat es im Regelwerk aber nie gegeben“, stellt Lutz Wagner klar. Stattdessen sei dort nun die „Achselhöhe“ als Grenze für die Strafbarkeit eines Handspiels schriftlich festgehalten. „Zieht man sich die Spielführerbinde soweit nach oben wie möglich und der Ball fliegt dagegen, dann ist dies ein Handspiel“, veranschaulicht der DFB-Lehrwart die neue Richtlinie.
Ein dritter Absatz zur Handspielregel bezieht sich zudem auf das unabsichtliche Handspiel eines Angreifers. Dieses wird vom Schiedsrichter künftig nur noch geahndet, wenn der Angreifer unmittelbar nach seinem Handspiel selbst ein Tor erzielt. Kommt es hingegen nur zu einer Torchance oder ein Mitspieler erzielt das Tor, bleibt das unabsichtliche Handspiel des Angreifers ungestraft.
Quelle: DFB.de