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Regeländerungen 2020/2021

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+++ Neue Fußballregeln ab 01.07.2020 +++

+++ Handspiel wird neu definiert +++

Bei ihrer Sitzung im März haben das International Football Association Board (IFAB) und der Weltfußballverband FIFA die Regeländerungen für die neue Saison beschlossen. DFB-Lehrwart Lutz Wagner gibt die offiziellen Regeltexte (kursiv) mit den entsprechenden Erläuterungen weiter, die ab dem 1. Juli 2020 Gültigkeit in Deutschland erhalten.  

 Regel 11 – Abseits  

  •  Ein Spieler verschafft sich keinen Vorteil aus seiner Abseitsstellung, wenn er den Ball vom gegnerischen Spieler erhält, der den Ball absichtlich spielt (auch bei absichtlichem Handspiel); es sei denn, es handelt sich dabei um eine absichtliche Abwehraktion eines gegnerischen Spielers.  

In diesem Fall wird klargestellt, dass ein absichtliches Handspiel des Spielers des verteidigenden Teams bei einer Abseitsstellung als absichtliche Aktion gilt. Dies bedeutet, dass ein Abwehrspieler ein Spielen des Balles sowohl mit einer zulässigen absichtlichen wie auch mit einer unzulässigen absichtlichen Aktion ausführen kann. 

 Regel 12 – Fouls u. unsportliches Betragen (Handspiel)  

  •  Ein Handspielvergehen kann nur vorliegen, wenn der Ball mit dem gemäß Grafik roten Bereich des Armes berührt wird. 

 Die rot und grün gekennzeichneten Bereiche dieser Grafik dienen als Klarstellung, wo die Grenze zwischen Arm und Schulter verläuft.  

Regel 12 – Fouls u. unsportliches Betragen (Handspiel)  

  •  Ein Vergehen liegt vor, wenn ein Spieler oder ein Mitspieler den Ball mit der Hand/dem Arm berührt (ob absichtlich oder nicht), und unmittelbar danach ins gegnerische Tor trifft oder zu einer Torchance kommt.

 Hiermit wird noch einmal klargestellt, dass beim Wort „unmittelbar“ ein Spieler nicht nur selbst sich den Ball mit der Hand vorlegen kann, sondern auch dies durch einen Mitspieler geschehen kann.  

 Regel 12 – Fouls u. unsportliches Betragen (Handspiel)  

  •  Für einen Torhüter gelten beim Handspiel außerhalb des eigenen Strafraums die gleichen Regeln wie für alle übrigen Spieler. Berührt der Torhüter den Ball unerlaubterweise innerhalb des eigenen Strafraums mit der Hand/dem Arm, wird ein indirekter Freistoß, aber keine Disziplinarmaßnahme verhängt. Berührt der Torwart den Ball nach einer Spielfortsetzung ein zweites Mal mit oder ohne Hand/Arm ehe ein anderer Spieler den Ball berührt hat, ist dieses Vergehen auch disziplinarisch zu ahnden, sofern damit ein aussichtsreicher Angriff unterbunden, ein Tor des gegnerischen Teams verhindert oder eine offensichtliche Torchance vereitelt wird.  

In Punkto Disziplinarmaßnahmen bedeutet dies, spielt der Torwart den Ball bei einer Spielfortsetzung absichtlich ein zweites Mal, ehe dieser von einem anderen Spieler berührt wird, und unterbindet er so einen aussichtsreichen Angriff (SPA) oder eine offensichtliche Torchance (DOGSO) des gegnerischen Teams, ist er zu verwarnen (SPA) oder des Feldes zu verweisen (DOGSO). Berührt der Torwart den Ball beim zweiten Mal mit der Hand/dem Arm wird er nicht wegen des Handspielvergehens bestraft, sondern wegen einer unzulässigen zweiten Ballberührung. 

 Regel 12 – Fouls u. unsportliches Betragen (Disziplinarmaßnahmen/“Quick Freekick“)  

  •  Entscheidet sich der Schiedsrichter einen Spieler zu verwarnen und des Feldes zu verweisen, wird das Spiel erst nach Abschluss des Verfahrens für diese Disziplinarmaßnahme fortgesetzt. Es sei denn, das Team, das das Vergehen nicht begangen hat, führt den fälligen Freistoß schnell aus und kommt so zu einer klaren Torchance ehe der Schiedsrichter mit dem Verfahren für die Disziplinarmaßnahme begonnen hat. In diesem Fall wird die fällig Verwarnung/der fällige Feldverweis bei der nächsten Spielunterbrechung ausgesprochen. Handelt es sich bei dem Vergehen um das Vereiteln einer offensichtlichen Torchance, wird der fehlbare Spieler verwarnt. Wurde mit dem Vergehen ein aussichtsreicher Angriff verhindert oder unterbunden, wird der fehlbare Spieler nicht verwarnt. Lässt der Schiedsrichter nach dem Vereiteln einer offensichtlichen Torchance einen schnell ausgeführten Freistoß zu, wird aus dem verzögerten Feldverweis eine Verwarnung.  

 Lässt der Schiedsrichter analog dazu nach dem Verhindern oder dem Unterbinden eines aussichtsreichen Angriffs einen schnell ausgeführten Freistoß zu, wird die verzögerte Verwarnung nicht mehr ausgesprochen. 

 Regel 12 – Fouls u. unsportliches Betragen (Disziplinarmaßnahmen/Vorteil)  

  •  Wenn der Schiedsrichter bei einem verwarnungs- oder feldverweiswürdigen Vergehen auf Vorteil entscheidet, muss die fällige Verwarnung/der fällige Feldverweis bei der nächsten Spielunterbrechung ausgesprochen werden. Handelt es sich beim Vergehen jedoch um das Vereiteln einer Torchance, so wird der Spieler wegen unsportlichen Betragens verwarnt. Verhindert oder unterband er einen aussichtsreichen Angriff, wird er nicht verwarnt.  

 Hierbei wird klar, dass der Schiedsrichter – genau wie bei einem „Quick freekick“ – auch bei einem gewährten Vorteil nach SPA oder DOGSO die persönliche Strafe nach unten reduziert. Aus Rot wird Gelb, aus Gelb wird „keine Karte“ – bezogen auf die Verhinderung einer Torchance wie auch beim Stoppen eines aussichtsreichen Angriffs 

 Regel 12 – Fouls und unsportliches Betragen (Disziplinarmaßnahme) 

  • Ein Spieler wird beifolgenden Vergehen verwarnt: Missachtung des vorgeschriebenen Abstands bei Schiedsrichterball, Eckstoß, Freistoß oder Einwurf.

 Hierbei wird ergänzt, dass auch bei der Missachtung des vorgeschriebenen Abstands bei einem Schiedsrichterball eine Verwarnung ausgesprochen wird.  

  Regel 14 – Strafstoß  

Der Torhüter verstößt gegen die Spielregeln 

– geht der Ball ins Tor, zählt der Treffer; 

– verfehlt der Ball das Tor oder springt von der Querlatte oder einem der beiden Torpfosten zurück, wird der Strafstoß nur wiederholt, wenn das Vergehen des Torhüters den Schützen eindeutig gestört hat; 

– wird der Ball vom Torhüter abgewehrt, wird der Strafstoß wiederholt. 

Führt das Vergehen des Torwarts zu einer Wiederholung des Strafstoßes, wird der Torhüter für das erste Vergehen ermahnt und für jedes weitere Vergehen während des Spiels verwarnt.

 Hiermit bestätigt die FIFA nochmal die bereits getätigte Anweisung aus dem FIFA-Zirkular 17 im August 2019, dass ein Vergehen eines Torhüters bei der Ausführung eines Strafstoßes der das Tor verfehlt oder von einem der beiden Torpfosten oder der Querlatte zurückspringt, das heißt nicht vom Torhüter abgewehrt wird, nicht geahndet wird, sofern es den Schützen nicht eindeutig gestört hat. Des Weiteren wird festgehalten, dass, wenn ein Torhüter ein Vergehen begeht, indem er zu früh reagiert, das heißt sich von der Linie mit beiden Füßen noch vorne löst, er beim ersten Vergehen nicht zu verwarnen ist, sondern erst bei weiteren Vergehen. Zudem wird festgehalten, dass, wenn Schütze und Torhüter gleichzeitig ein Vergehen begehen (unsportliches Täuschen/zu frühes Lösen von der Linie nach vorn), nur der Schütze verwarnt wird, da das Vergehen des Torhüters meistens auf das unzulässige Täuschen des Schützen zurückzuführen ist. Hierzu auch die neue Tabelle in punkto Fehlverhalten beim Strafstoß bezüglich aller Beteiligten in dem Regelheft beachten.