Keine weiteren Lockerungen sondern Lockdown-Verlängerung

Quelle: BFV hier

Keine weiteren Lockerungen, Lockdown-Verlängerung und kontaktloses Mannschafts-Training nur bei Inzidenzen von unter 100: Nach dem jüngsten Bund-Länder-Gipfel nehmen DFB-Präsident Fritz Keller und der für den Amateurfußball zuständige 1. DFB-Vizepräsident und Dr. Rainer Koch, Präsident des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV), Stellung zu den ursprünglich anvisierten, jetzt aber nicht in Kraft tretenden Lockerungen für den Breitensport:

„Es ist enttäuschend, dass der organisierte Amateursport bei den jetzt getroffenen Bund-Länder-Beschlüssen mit keiner Silbe erwähnt wird. Bei aller gebotenen Vorsicht angesichts steigender Infektionszahlen bedauern wir es sehr, dass abermals Verbote im Mittelpunkt stehen und nicht Lösungen, die Wege bieten, angemessen mit der Pandemie umzugehen. Denn die hat der Sport aufgezeigt. Gerade der Fußball als kontaktarme Sportart im Freien verfügt über erprobte und funktionierende Konzepte, das haben die vergangenen beiden Wochen, als in Vereinen zum Teil wieder trainiert werden konnte, zum wiederholten Male unter Beweis gestellt. Wir haben unsere etablierten Strukturen angeboten, wenn es beispielsweise darum geht, endlich breit angelegte Testungen umzusetzen. Der organisierte Amateurfußball wird leider auch nach einem Jahr Pandemie immer noch nicht als Teil der Lösung begriffen. Dabei sind es gerade unsere Millionen aktiven Fußballer*innen hierzulande, die bestens wissen, was es heißt, sich an Regeln zu halten. Alle bisherigen Erkenntnisse weisen darauf hin, dass das aktive Fußballspielen unter freiem Himmel kein Pandemietreiber ist und die Ansteckungsgefahr auf dem Spielfeld minimal ist. Speziell für Kinder und Jugendliche tragen regelmäßige Bewegungsangebote im geschützten Vereinsumfeld zur körperlichen und seelischen Gesundheit bei.“

In der Bund-Länder-Konferenz hatten die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten gemeinsam mit der Bundeskanzlerin beschlossen, den Lockdown bis mindestens 18. April 2021 zu verlängern. Weitere Lockerungen, wie im vierten Öffnungsschritt des Stufenplanes zunächst vorgesehen, wird es bis zum 12. April 2021 nicht geben. Für den Fußball in Bayern bedeutet das, dass bis auf Weiteres die seit dem 8. März gültigen Regelungen unverändert gelten.

Kontaktloses Fußball-Training in definierten und limitierten Gruppengrößen, unter freiem Himmel und unter Wahrung des Mindestabstandes, ist demnach möglich. Entscheidend sind die jeweils aktuellen Sieben-Tages-Inzidenzwerte vor Ort.

DIE SPORTAUSÜBUNG IST WIE FOLGT ZULÄSSIG (GÜLTIG SEIT 8. MÄRZ 2021)

  • in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird, ist nur kontaktfreier Sport mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie einer haushaltsfremden Person (Kinder unter 14 nicht mitgerechnet) erlaubt, die Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt;
  • in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 liegt, ist nur kontaktfreier Sport mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie einer haushaltsfremden Person – max. fünf Personen – (Kinder unter 14 nicht mitgerechnet) sowie zusätzlich unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt;
  • in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 50 nicht überschritten wird, ist nur kontaktfreier Sport in Gruppen bis zu 10 Personen oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt.

Der Betrieb und die Nutzung von Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen Sportstätten ist nur unter freiem Himmel und nur für die genannten Zwecke zulässig.

LOCKERUNGS-PERSPEKTIVEN AB 13. APRIL 2021

Im Beschluss der Staatsregierung vom 23. März 2021 heißt es für die Zeit ab dem 13. April 2021: „Nach dem Ende der Osterferien werden abhängig von den Inzidenzen weitere Öffnungsschritte in den Bereichen Außengastronomie, Kultur und Sport erfolgen.

  • Solange in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt eine 7-Tage-Inzidenz von unter 50 besteht, so gilt:
    Kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich
  • Solange in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt eine 7-Tage-Inzidenz von zwischen 50 und 100 besteht, so gilt: Kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich mit aktuellem (24 Stunden) COVID-19 Schnell- oder Selbsttest.“