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BFV beschließt wesentliche Änderungen

+++ BFV beschließt Änderungen +++

+++ Neu: 5x Auswechslungen +++

In seiner letzten Vorstandssitzung hat der Verbandsvorstand eine Reihe von Änderungen in der Spielordnung beschlossen. Die wohl einschneidendste Änderung betrifft das Auswechseln.

Waren in der Vergangenheit nur 3 Wechsel erlaubt so wurde neu eingeführt, dass ab sofort 5 Spieler ein- und wieder ausgewechselt werden dürfen. Diese Möglichkeit gilt nun für alle Mannschaften auf Kreisebene (Herren, Frauen und Jugendliche)

Ein Verein ab der Bezirksliga aufwärts darf während einer laufenden Partie maximal drei Spielunterbrechungen für Auswechslungen in Anspruch nehmen.

Auch bezüglich der Sechs-Monate-Regel ist eine Entscheidung gefallen. Bereits seit einigen Jahren ist es so, dass ein Spieler, der mindestens sechs Monate nicht gespielt hat, zu jedem Zeitpunkt ohne Warte- bzw. Sperrfrist den Verein wechseln kann. Aufgrund der Corona-Zwangspause wurde nun festgelegt, dass für die Berechnung der sechs Monate der Zeitraum zwischen dem 13. März und dem 31. Juli außer Kraft gesetzt wird.

Ganz neu ist eine Sonderregelung die es Gruppenspielleitern erlaubt, Spiele örtlich und zeitlich zu verlegen, wenn dies aus übergeordnetem Verbandsinteresse, insbesondere zur Gewährleistung und Durchsetzung hygienischer Standards zur Pandemie-Bekämpfung oder in Anbetracht behördlicher Verfügungen oder anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften, für die Durchführung des Spielbetriebs notwendig ist. Es kann insbesondere auch ein Tausch des Heimrechts festgelegt und auf andere gemeldete Spielstätten des Vereins bzw. der an der Spielgemeinschaft beteiligten Vereine oder bei JFG auf Spielstätten der Stammvereine angesetzt werden. Die betroffenen Vereine sind mindestens 24 Stunden vorher durch den Spielleiter zu informieren. Die Entscheidung des Spielleiters ist endgültig.

Anders gestaltet sich dies im Rahmen des Ligapokals. Dort findet folgende Regelung Anwendung: Sollten Ligapokal-Spiele wegen Sperrung der Sportanlage aufgrund von Unbespielbarkeit des Platzes oder Sperrung der gesamten Sportanlage nicht ausgetragen werden können, hat der zuständige Spielleiter die Möglichkeit, das Spiel auf den Platz des Gegners oder auf eine neutrale Sportanlage zu verlegen. Es sind keine Fristen einzuhalten.

Die Änderungen hat der BFV auf seiner Homepage www.bfv.de veröffentlicht. Hier gelangt Ihr direkt zum Wortlaut der Änderungen